IPAF-Einweiserschulung für Arbeitsbühnen
Inhouse-Schulungen sind auch in Ihrer Umgebung möglich!
Beschreibung
IPAF Einweiserschulung
Sicheres Einweisen und Unterstützen von Hubarbeitsbühnen (MEWP)
Die IPAF Einweiserschulung qualifiziert Personen, die Bediener von Hubarbeitsbühnen (MEWP) bei ihrer Arbeit einweisen, unterstützen oder absichern, ohne selbst die Arbeitsbühne zu steuern.
Die Schulung orientiert sich an den internationalen Sicherheitsstandards der International Powered Access Federation (IPAF) und wird insbesondere bei Industrie-, Bau- und Montageeinsätzen häufig gefordert. Außerdem entsprechen sie der internationalen Norm ISO 18878 für die Ausbildung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen und ist nach DGUV Grundsatz 308-008 zertifiziert.
Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, klare Kommunikation sicherzustellen und Unfälle durch Fehlkommunikation oder Fehleinschätzung zu vermeiden.
In unseren eigens eingerichteten, neuen Schulungsräumen bieten wir Ihnen eine Ausbildung und Schulung als Einweiser von folgenden Arbeitsbühnen-Kategorien:
Statisch Vertikal (1a)
Senkrecht-Personenlifte (mit Stützen)
Statisch mit Ausleger (1b)
Selbstfahrende Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger-, Gummiketten und Lkw-Hubarbeitsbühnen
Mobil Vertikal (3a)
Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte (von oben verfahrbar)
Mobil mit Ausleger (3b)
Selbstfahrende Gelenk- und Teleskoparbeitsbühnen (von oben verfahrbar)
Was ist eine IPAF Einweiserschulung?
Einweiser unterstützen den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen, insbesondere:
- bei eingeschränkter Sicht des Bedieners
- bei komplexen Arbeitsumgebungen
- bei beengten Platzverhältnissen
- bei Arbeiten in der Nähe von Hindernissen, Verkehrswegen oder Personen
→ Die IPAF Einweiserschulung vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um Bediener sicher zu unterstützen, Gefahrenbereiche zu überwachen und klare Anweisungen zu geben.
→ Einweiser tragen eine wichtige Mitverantwortung für die Sicherheit im Arbeitsumfeld.
Ist eine IPAF Einweiserschulung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein.
In Deutschland sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV-Vorschriften rechtlich verbindlich.
Die IPAF Einweiserschulung ist kein Gesetz, wird jedoch:
- von vielen Auftraggebern vertraglich gefordert
- von Industrie- und Konzernkunden vorausgesetzt
- als anerkannter Sicherheitsstandard akzeptiert
→ DGUV ist Pflicht – IPAF ist internationaler Standard.
IPAF und DGUV – rechtssichere Einordnung
Gesetzlich verbindlich (Deutschland):
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Information 208-019
IPAF:
- international standardisierte Schulungs- und Sicherheitsempfehlungen
- ergänzt nationale Regelwerke
- erfüllt den Stand der Technik und Prävention
- ersetzt keine gesetzlichen Unternehmerpflichten
Inhalte der IPAF Einweiserschulung
Die Schulung ist praxisnah aufgebaut und auf reale Einsatzbedingungen abgestimmt.
Theoretische Inhalte
- Rolle, Aufgaben und Verantwortung des Einweisers
- rechtliche Grundlagen und Abgrenzung zur Bedienerrolle
- typische Gefährdungen beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen
- sichere Arbeitsbereiche und Gefahrenzonen
- Kommunikation zwischen Bediener und Einweiser
- Handzeichen und alternative Kommunikationsmittel
- Einfluss von Umweltfaktoren (Wind, Untergrund, Hindernisse)
- Verhalten bei Störungen und Notfällen
Praxisbezogene Inhalte
- korrektes Einweisen von Hubarbeitsbühnen
- sichere Positionierung des Einweisers
- klare und eindeutige Kommunikation
- Erkennen und Vermeiden typischer Fehler
- Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen aus der Praxis
Abschluss & Teilnahmebestätigung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine IPAF-konforme Teilnahme- bzw. Schulungsbestätigung für Einweiser von Hubarbeitsbühnen.
→ Die Teilnahmebestätigung ist kein gesetzlicher Befähigungsnachweis, sondern ein anerkannter Schulungsnachweis im IPAF-Umfeld.
IPAF Einweiserschulung und jährliche Sicherheitsunterweisung
Wichtig:
Die IPAF Einweiserschulung ersetzt nicht:
- die jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1
- die betriebliche Gefährdungsbeurteilung
- die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber
Auch Einweiser müssen regelmäßig unterwiesen werden.
Zielgruppe der IPAF Einweiserschulung
Die Schulung richtet sich an:
- Einweiser und Sicherungsposten
- Montage- und Baustellenpersonal
- Industrie- und Instandhaltungspersonal
- Facility Management
- Logistik- und Veranstaltungsbetriebe
- Unternehmen mit komplexen Arbeitssituationen
Vorteile der IPAF Einweiserschulung
- international anerkannter Sicherheitsstandard
- klare Rollen- und Verantwortungsdefinition
- erhöhte Sicherheit bei komplexen Einsätzen
- Reduzierung von Unfall- und Haftungsrisiken
- hohe Akzeptanz bei Industrie- und Großkunden
Häufige Fragen zur IPAF Einweiserschulung (FAQ)
Muss ein Einweiser selbst IPAF-Bediener sein?
Nein. Einweiser bedienen die Arbeitsbühne nicht, müssen aber die Gefahren kennen.
Ist die Schulung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Gesetzlich bindend sind DGUV und BetrSichV.
Reicht eine Einweiserschulung allein aus?
Nein. Arbeitgeberpflichten wie Unterweisung und Beauftragung bleiben bestehen.
Wie lange ist die Teilnahmebestätigung gültig?
Eine regelmäßige Auffrischung wird empfohlen; maßgeblich ist die jährliche Unterweisung.
IPAF sorgt für klare Kommunikation, höhere Sicherheit und professionelle Unterstützung beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen.
Jetzt IPAF Einweiserschulung anfragen oder rufen Sie uns an unter 02309 | 77185!
Sie erreichen uns auch jederzeit per Mail!
Schulungsablauf
Der Schulungsablauf
Theorie
Anhand von Erfahrungswerten und Praxisbeispielen werden die Teilnehmer auf mögliche Risiken hingewiesen und sensibilisiert. Der Lernerfolg wird in einer Prüfung festgestellt.
Ab sofort bieten wir die IPAF-Schulung auch als E-learning-Variante an!
Um eine Schulung interessant und effizient umsetzen zu können, benötigen wir mindestens vier und maximal zehn Teilnehmer. Einzelne Teilnehmeranfragen werden in die nächstmögliche Gruppe integriert.
Hier kann der Theorieteil der Schulung mit einem Online-Zugang jederzeit von jedem Ort der Welt aus erledigt werden. So können wir Ihnen auch kurzfristige Schulungstermine bei geringer Teilnehmerzahl anbieten.
Praxis
Nach erfolgreichem Ablegen der theoretischen Prüfung wird an dem gewünschten Hubarbeitsbühnen-Objekt eine ausführliche Schulung vorgenommen. Dort steht die sichere Abstützung, Korb- und Notablasssteuerung im Vordergrund. Hierbei gibt es immer wieder viele Beispiele aus der Praxis für die Praxis. Auch hier wird der Lernerfolg durch eine praktische Prüfung festgestellt.
Nach wiederum erfolgreicher Prüfung wird dann die persönliche PAL-Card ausgestellt, welche den Teilnehmer als geprüften Einweiser befähigt.
Um eine Schulung interessant und effizient umsetzen zu können, benötigen wir mindestens vier und maximal zehn Teilnehmer. Einzelne Anfragen werden in die nächstmögliche Gruppe integriert.
Durchgeführt werden die Schulungen durch unser qualifiziertes Schulungspersonal, sodass sowohl die technischen als auch die sicherheitsrelevanten sowie wirtschaftlichen Aspekte im Umgang mit Hubarbeitsbühnen betrachtet werden.
Nach erfolgreich absolvierter Schulung erhalten die Teilnehmer einen Sicherheitsleitfaden, eine persönliche PAL**-Card mit Logbuch zur Auflistung der Erfahrungen und ein Schulungszertifikat. Durch die national und international anerkannte PAL-Card erhalten Sie die Rechtssicherheit der BGG 966 (BG-Grundsatz 966) und der ISO 18878:2004. Sie besitzt eine Gültigkeit von 5 Jahren.
**Powered Access Licence
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