Jährliche Sicherheitsuntweisung für Arbeitsbühnen (1a | 1b | 3a | 3b)

Jährliche Sicherheitsuntweisung für Arbeitsbühnen (1a | 1b | 3a | 3b)

Ab sofort bieten wir die jährliche Sicherheitsunterweisung als E-learning-Variante an!

Beschreibung

Jährliche Sicherheitsunterweisung IPAF für alle Kategorien (1a | 1b | 3a | 3b)

DGUV-konforme Unterweisung für Hubarbeitsbühnen

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für alle IPAF Kategorien ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtunterweisung für alle Personen, die statische oder mobile Hubarbeitsbühnen mit oder ohne Ausleger bedienen oder in deren Gefahrenbereich tätig sind.
Dazu zählen insbesondere Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Teleskopbühnen, LKW-Arbeitsbühnen und Raupenarbeitsbühnen:

Statisch Vertikal (1a)
Senkrecht-Personenlifte (mit Stützen)

Statisch mit Ausleger (1b)
Selbstfahrende Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger-, Gummiketten und Lkw-Hubarbeitsbühnen

Mobil Vertikal (3a)
Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte (von oben verfahrbar)

Mobil mit Ausleger (3b)
Selbstfahrende Gelenk- und Teleskoparbeitsbühnen (von oben verfahrbar)

Die Unterweisung dient der regelmäßigen Auffrischung sicherheitsrelevanter Kenntnisse, der Anpassung an konkrete Einsatzbedingungen und der Reduzierung von Unfall-, Haftungs- und Organisationsrisiken.

Die Inhalte orientieren sich an den Sicherheitsstandards der International Powered Access Federation (IPAF) und erfüllen gleichzeitig die nationalen Anforderungen der DGUV. Außerdem entsprechen sie der internationalen Norm ISO 18878 für die Ausbildung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen. Durch die Kombination aus Fahrbewegung, Ausleger und seitlicher Reichweite entstehen besonders hohe Gefährdungspotenziale, die regelmäßig unterwiesen werden müssen.

 

Ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung für IPAF Pflicht?

Ja.
Auch bei vorhandener IPAF-Schulung (1a | 1b | 3a | 3b) oder gültiger PAL Card sind Beschäftigte mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Rechtsgrundlage ist die DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Die jährliche Sicherheitsunterweisung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 1 und orientiert sich inhaltlich an den Sicherheitsstandards der IPAF.

Wichtig:
Die IPAF-Schulung ist eine Qualifikation – die jährliche Sicherheitsunterweisung ist unabhängig davon verpflichtend.

 

Rechtliche Grundlagen der jährlichen Unterweisung IPAF (1a | 1b | 3a | 3b)

Die jährliche Sicherheitsunterweisung basiert auf folgenden Regelwerken:

  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln
  • DGUV Information 208-019 – Sicherheitsregeln für Hubarbeitsbühnen

Die Unterweisung ist rechtssicher, anerkannt und bei BG-, Behörden- und Baustellenkontrollen gültig.

 

Zielgruppe – Wer muss unterwiesen werden?

Die jährliche IPAF Sicherheitsunterweisung richtet sich an:

  • Bediener statischer und mobiler Hubarbeitsbühnen mit und ohne Ausleger
  • Mitarbeitende mit IPAF PAL Card
  • Bau- und Montagepersonal
  • Produktionsbetriebe
  • Industrie- und Anlagenbau
  • Lager- und Logistikmitarbeitende
  • Wartungs- und Instandhaltungspersonal
  • Facility Management
  • Kommunale Betriebe

→ Auch erfahrene Bedienende sind jährlich zu unterweisen.

 

Inhalte der jährlichen IPAF Sicherheitsunterweisung  

Die Unterweisung ist geräte- und tätigkeitsbezogen aufgebaut und berücksichtigt die konkreten Einsatzbedingungen im Betrieb oder auf der Baustelle.

Theoretische Inhalte

  • rechtliche Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten
  • typische Unfallursachen bei Hubarbeitsbühnen
  • Gefährdungen durch seitliche Ausladung und Reichweite
  • Fahrbewegungen in angehobener Stellung
  • Standsicherheit, Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit und Abstützung
  • Wind- und Umwelteinflüsse
  • Gefahren durch Quetsch-, Scher- und Absturzkanten
  • sichere Arbeitsverfahren im Fahr- und Hubbetrieb
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • tägliche Sicht- und Funktionskontrollen
  • Verhalten bei Störungen, Notfällen und Rettungssituationen

Praxisbezogene Inhalte

  • Besprechung realer Unfälle und Beinaheunfälle
  • sichere Arbeitsabläufe im täglichen Einsatz
  • korrektes Verfahren und Positionieren in Höhe
  • korrektes Positionieren bei seitlicher Reichweite
  • Sensibilisierung für Fehleinschätzungen und Routinerisiken

→  Der Fokus liegt auf realen Gefährdungen durch Bewegung und Arbeit in Höhe

 

Dauer & Organisation

  • In der Regel 1,0 - 1,5 Stunden
  • Durchführung:
    • e-Learning
    • auf Wunsch: in unserem Schulungszentrum
    • auf Wunsch: Inhouse im Betrieb | auf der Baustelle

 

Nachweis & Dokumentation

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen Unterweisungsnachweis gemäß DGUV Vorschrift 1 für ihre IPAF-Kategorie.

Der Nachweis dient als:

  • Dokumentation gegenüber Berufsgenossenschaften
  • Nachweis bei Behörden, Auftraggebern und Audits
  • rechtliche Absicherung für Unternehmer und Führungskräfte

 

Abgrenzung: IPAF-Schulung vs. jährliche Unterweisung

  • → IPAF Schulung = einmalige Qualifikation
  • → Jährliche Sicherheitsunterweisung = gesetzliche Pflicht
  • ⊗ Unterweisung ersetzt keine Schulung
  • ⊗ Schulung ersetzt keine Unterweisung

Beides ist zwingend erforderlich.

 

Vorteile der jährlichen Sicherheitsunterweisung

  • rechtssichere Erfüllung der DGUV-Pflichten
  • Reduzierung von Unfall- und Haftungsrisiken
  • gezielte Sensibilisierung für Ausleger- und Höhenrisiken
  • klare, nachvollziehbare Dokumentation
  • höhere Sicherheit bei komplexen Einsätzen

 

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Unterweisung auch mit IPAF PAL Card Pflicht?
Ja. Die PAL Card ersetzt die jährliche Sicherheitsunterweisung nicht.

Wie lange ist der Unterweisungsnachweis gültig?
Für das jeweilige Kalenderjahr.

Reicht eine allgemeine Unterweisung aus?
Nein. Die Unterweisung muss geräte- und tätigkeitsbezogen erfolgen.

Werden Schulungen ohne jährliche Sicherheitsunterweisung ungültig?

Nein. Schulungen (z. B. IPAF-, Stapler- oder Kranschulungen) verlieren nicht automatisch ihre Gültigkeit.
Unabhängig davon ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 verpflichtend, um die Tätigkeit ausüben zu dürfen.
Ohne gültige Unterweisung ist der Einsatz rechtlich nicht zulässig.

 

IPAF sorgt für Rechtssicherheit, klare Abläufe und sichere Arbeitsbedingungen beim Einsatz mobiler Hubarbeitsbühnen mit Ausleger.

Jetzt jährliche Sicherheitsunterweisung anfragen oder rufen Sie uns an unter 02309 | 77185!

Sie erreichen uns auch jederzeit per Mail!

Schulungsablauf

Der Schulungsablauf (E-Learning)

Jeder Teilnehmer erhält von uns einen Schulungslink per E-Mail, welcher den Online-Zugang zur IPAF-Plattform und die dortige Anmeldung sicherstellt.
Als einzige Voraussetzung gilt eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung mit einem PC, Tablet oder Smartphone.

Die Online-Unterweisung dauert in etwa 1 Stunde.



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Wir erklären Ihnen gerne alles!