PSA gegen Absturz (PSAgA) - Grundlehrgang
IPAF-Schulungen sind auch in Ihrer Umgebung möglich!
Beschreibung
PSAga Schulung
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
Die IPAF PSAga-Schulung vermittelt die notwendigen Kenntnisse für den sicheren und fachgerechten Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAga) bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen (MEWP). Sie richtet sich an alle Personen, die bei Arbeiten in der Höhe Absturzsicherung verwenden müssen.
Die Schulung verbindet rechtliche Grundlagen mit praxisnahen Übungen und erfüllt die Anforderungen der einschlägigen DGUV-Regelwerke. Außerdem orientiert sie sich an den internationalen Sicherheitsstandards der International Powered Access Federation (IPAF) und wird insbesondere bei Industrie-, Montage- und Wartungseinsätzen häufig gefordert.
Ziel der Schulung ist es, Absturzrisiken zu minimieren, Anwender für Gefahren zu sensibilisieren und einen sicheren Einsatz von PSA in Verbindung mit Arbeitsbühnen zu gewährleisten.
Da Sicherheit in der Höhe für Sie und uns das Wichtigste ist, bieten wir Ihnen einen Grundlehrgang an, in dem Nutzer von mobilen Hubarbeitsbühnen die korrekte Auswahl und sichere Handhabung von Sicherheitsgeschirr und Zubehör erlernen können.
Was bedeutet PSAgA?
PSAgA = Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Dazu gehören u. a.:
- Auffanggurte
- Verbindungsmittel
- Falldämpfer
- Höhensicherungsgeräte
- Anschlageinrichtungen
Die Schulung bezieht sich ausschließlich auf Absturzsicherung — nicht auf allgemeine PSA wie Helm oder Handschuhe.
Ist eine PSAgA-Schulung Pflicht?
Ja – sobald PSAgA verwendet wird.
Beschäftigte müssen vor der ersten Benutzung und danach regelmäßig unterwiesen und praktisch geschult werden.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers
Ohne ausreichende Unterweisung und praktische Einweisung darf PSAgA nicht eingesetzt werden.
Rechtliche Grundlagen der PSAgA Schulung
Die Inhalte der Schulung orientieren sich an:
- DGUV Regel 112-198 – Benutzung von PSAgA
- DGUV Regel 112-199 – Retten aus Höhen und Tiefen
- DGUV Vorschrift 1
- Betriebssicherheitsverordnung
Damit ist die Ausbildung fachlich fundiert und prüfungssicher dokumentierbar.
Was umfasst die PSAgA-Schulung?
Die IPAF PSAga-Schulung bezieht sich auf die korrekte Auswahl, Nutzung und Beurteilung von PSA, insbesondere bei:
- Arbeiten aus Hubarbeitsbühnen
- Einsatz von Auffanggurten
- Nutzung von Verbindungsmitteln und Anschlagpunkten
- Notfall- und Rettungssituationen
Die Schulung ist geräte- und einsatzbezogen und ergänzt IPAF-Bedienerschulungen für Arbeitsbühnen.
Inhalte der PSAgA-Schulung
Die Schulung kombiniert theoretische Grundlagen mit praxisnahen Übungen.
Theoretische Inhalte
- rechtliche Grundlagen und Verantwortung bei PSAgA-Einsatz
- Gefährdungen bei Arbeiten in der Höhe
- Auswahl geeigneter PSAgA bei Hubarbeitsbühnen
- Aufbau und Funktion von:
- Auffanggurten
- Verbindungsmitteln
- Falldämpfern
- geeignete Anschlagpunkte an Arbeitsbühnen
- Ablegereife, Prüfung und Lagerung von PSAgA
- Hängetrauma und gesundheitliche Risiken
- Anforderungen an Rettungs- und Notfallmaßnahmen bzw. Rettungskonzepte
Praktische Inhalte
- korrektes Anlegen, Einstellen und Anpassen von Auffanggurten
- richtiges Anschlagen in Hubarbeitsbühnen
- typische Anwendungsfelder und Fehler aus der Praxis
- Verhalten im Notfall
- Besprechung realer Unfall- und Beinaheunfälle
Abschluss & Teilnahmebestätigung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine IPAF-konforme Teilnahme- bzw. Schulungsbestätigung für PSA bei Arbeitsbühnen.
PSAgA-Schulung und jährliche Sicherheitsunterweisung
Wichtig:
Die IPAF PSA Schulung ersetzt nicht:
- die jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1
- die betriebliche Gefährdungsbeurteilung
- die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber
Auch nach einer IPAF-konformen PSAgA-Schulung ist eine jährliche Unterweisung verpflichtend.
Zielgruppe der PSAgA-Schulung
Die Schulung richtet sich an:
- Bediener von Hubarbeitsbühnen
- Bau- und Montagepersonal
- Monteure und Servicetechniker
- Industrie- und Instandhaltungspersonal
- Facility Management
- Veranstaltungs- und Montagetechnik
- Dach- und Fassadenarbeiten
- Höhenzugang & Wartung
- Unternehmen mit Arbeiten in der Höhe
Vorteile der PSAgA-Schulung
- rechtssichere Qualifikation
- international anerkannter Sicherheitsstandard
- sinnvolle Ergänzung zu IPAF-Bedienerschulungen
- erhöhte Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe
- hohe Akzeptanz bei Industrie- und Großkunden
- praxisnahe Vermittlung sicherheitsrelevanter Inhalte
FAQ – Werden Schulungen ohne jährliche Sicherheitsunterweisung ungültig?
Nein. Schulungen verlieren nicht automatisch ihre Gültigkeit.
Unabhängig davon ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 verpflichtend, um die Tätigkeit ausüben zu dürfen.
Ohne gültige Unterweisung ist der Einsatz rechtlich nicht zulässig.
Die Schulung sorgt für hohe Sicherheitsstandards, professionelle Qualifikation und internationale Akzeptanz beim Einsatz von PSA in Verbindung mit Hubarbeitsbühnen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Prüfung Ihrer PSA.
Klicken Sie einfach hier und füllen unser Anfrageformular aus oder rufen Sie uns einfach an unter 02309 | 77185.
Wir erklären Ihnen gerne alles!
Schulungsablauf
Sachkundigenprüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung
Eine jährliche Prüfung Ihrer PSAgA durch einen Sachkundigen ist Pflicht!
Gerne übernehmen wir auch das für Sie!
Bringen Sie uns einfach Ihre Auffangsysteme inkl. Betriebsanleitung und Prüfbuch vorbei oder senden Sie uns diese per Paketdienst zu.
Wir prüfen die PSA sorgfältig und lassen Ihnen diese nach bestandener Prüfung wieder zukommen.
Interesse an einer Prüfung?
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Prüfung Ihrer PSA.
Klicken Sie einfach hier und füllen unser Anfrageformular aus oder rufen Sie uns einfach an unter 02309 | 77185.
Wir erklären Ihnen gerne alles!