Führerschein für Hallenkrane

Führerschein für Hallenkrane

Kranschulungen sind auch Inhouse möglich!

Kranschulungen sind auch Inhouse möglich!

Beschreibung

Führerschein für Hallenkrane

Ausbildung für Brücken-, Portal- & Säulenschwenkkrane nach DGUV

Der Führerschein für Hallenkrane (auch Kranschein für Hallenkrane genannt) ist die erforderliche Qualifikation, um Brückenkrane, Portalkrane oder Säulenschwenkkrane sicher und rechtskonform zu bedienen. Unsere Ausbildung vermittelt fundierte theoretische Kenntnisse und praxisnahe Bedienfertigkeiten und erfüllt alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen.

Die Schulung ist DGUV-konform und richtet sich an Unternehmen, die Rechtssicherheit, Arbeitssicherheit und qualifizierte Kranführer benötigen.

Hundrup Schulungsbroschüre hier herunterladen!

 

Wann ist ein Kranschein für Hallenkrane Pflicht?

Sobald Mitarbeitende Hallenkrane bedienen oder steuern, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese auszubilden, zu unterweisen und schriftlich zu beauftragen.
Hallenkrane zählen zu den besonders gefährlichen Arbeitsmitteln, da schwere Lasten über Personen und Anlagen bewegt werden.

Ohne gültige Ausbildung drohen:

  • Bußgelder und Regressforderungen
  • persönliche Haftung von Unternehmern und Führungskräften
  • Stilllegung von Arbeitsbereichen
  • schwere oder tödliche Unfälle

→ Ein Hallenkran darf nur von ausgebildeten und beauftragten Kranführern bedient werden.

 

Rechtliche Grundlagen der Hallenkran-Ausbildung

Die Ausbildung für Hallenkrane erfolgt auf Grundlage folgender Regelwerke:

  • DGUV Vorschrift 52 – Krane
  • DGUV Grundsatz 309-003 – Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln (ergänzend)

→ Die Schulung entspricht dem anerkannten Stand der Technik und der Prävention.

 

Welche Hallenkrane werden geschult?

Unsere Ausbildung ist kranartbezogen und umfasst u. a.:

  • Brückenkrane
  • Portalkrane
  • Säulenschwenkkrane
  • Wandschwenkkrane

→ Der Kranschein gilt nur für die jeweils geschulte Kranart. Ein Kranschein ist nicht automatisch für alle Krane gültig.

 

Zielgruppe – Für wen ist die Schulung geeignet?

Die Ausbildung richtet sich an:

  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Metall- und Stahlbau
  • Instandhaltung & Werkstattpersonal
  • Logistik- und Umschlagsbetriebe
  • Kommunale Betriebe und Bauhöfe

 

Inhalte der Hallenkran-Schulung

Theoretischer Teil

  • Rechtliche Grundlagen & Verantwortung von Unternehmer und Kranführer
  • Aufbau und Funktionsweise von Hallenkranen
  • Tragfähigkeit, Lastschwerpunkte und Lastdiagramme
  • Anschlagmittel & Zusammenarbeit mit Anschlägern
  • Gefahrenbereiche im Hallenbetrieb
  • Handzeichen & Kommunikation
  • tägliche Sicht- und Funktionskontrollen
  • Unfallursachen und Schutzmaßnahmen

Praktischer Teil

  • Geräteeinweisung am jeweiligen Hallenkran
  • Sicheres Anschlagen, Heben und Absetzen von Lasten
  • Feinfühliges Verfahren und Positionieren
  • Arbeiten in Produktions- und Hallenumgebungen
  • Sicheres Abstellen des Krans
  • Praktische Abschlussprüfung

 

Dauer & Organisation

  • In der Regel 1 Schulungstag
  • Kombination aus Theorie und Praxis
  • Durchführung:
    • bei uns vor Ort
    • oder Inhouse im Betrieb

 

Abschluss & Befähigungsnachweis

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Befähigungsnachweis | Kranschein für Hallenkrane (z. B. Brücken- oder Säulenschwenkkran).

Wichtiger Hinweis:
Der Kranschein ersetzt nicht:

  • die betriebliche Einweisung
  • die Gefährdungsbeurteilung
  • die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber

→ Diese Pflichten verbleiben beim Unternehmer.

 

Gültigkeit & Wiederholung

  • Der Kranschein ist unbefristet gültig
  • Eine jährliche Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Zusätzliche Schulung erforderlich bei:
    • Wechsel der Kranart
    • neuen Arbeitsbedingungen
    • Unfällen oder längeren Bedienpausen

 

Vorteile für Unternehmen

  • Erfüllung aller DGUV-Vorgaben
  • Reduzierung von Unfall- und Haftungsrisiken
  • Rechtssichere Dokumentation für Audits & Behörden
  • Höhere Sicherheit im Hallen- und Produktionsbetrieb
  • Qualifizierte und verantwortungsbewusste Kranführer

 

Häufige Fragen zum Hallenkran-Führerschein (FAQ)

Ist ein Kranschein für Hallenkrane Pflicht?
Ja. Die DGUV fordert eine Ausbildung und Beauftragung für Kranführer.

Reicht ein Stapler- oder Teleskopstaplerschein aus?
Nein. Hallenkrane erfordern eine eigenständige Kranführer-Ausbildung.

Gilt ein Kranschein für alle Krane?
Nein. Der Befähigungsnachweis ist kranartbezogen.

Wie lange dauert die Ausbildung?
In der Regel ein Tag, abhängig von Kranart und Erfahrung.

 

Jetzt Führerschein für Hallenkrane anfragen

Die Schulung für Hallenkrane sorgt für Rechtssicherheit, sichere Arbeitsabläufe und qualifizierte Kranführer in Ihrem Betrieb.
Wir beraten Sie gern und erstellen ein passendes Schulungskonzept.

Jetzt Führerschein für Hallenkrane anfragen oder ruft uns an unter 02309 | 77185!

Ihr erreicht uns auch jederzeit per Mail!

 

Passende jährliche Sicherheitsunterweisung (Hallenkrane)

Weiteres Schulungsangebot

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Schulungsablauf

Der Schulungsablauf

Theorie:
Anhand von Erfahrungswerten und Praxisbeispielen werden die Teilnehmer auf mögliche Risiken hingewiesen und sensibilisiert. Der Lernerfolg wird in einer Prüfung festgestellt.

Praxis:
Nach erfolgreichem Ablegen der theoretischen Prüfung wird an dem gewünschten Kran eine ausführliche Schulung vorgenommen. Hierbei gibt es immer wieder viele Beispiele aus der Praxis für die Praxis. Auch hier wird der Lernerfolg durch eine praktische Prüfung festgestellt.

 

Durchgeführt werden die Schulungen durch unser qualifiziertes Schulungspersonal, sodass sowohl die technischen als auch die sicherheitsrelevanten sowie wirtschaftlichen Aspekte im Umgang mit Hallenkranen betrachtet werden.

 

Neben Schulungen für die Bedienung von Hallenbranen bieten wir in unserem Schulungszentrum auch Schulungen für mobile Krane, Teleskopstapler-Schulungen, Gabelstaplerschulungen und IPAF-Schulungen für das Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen an.

 

Interesse an einer Schulung?
Klickt hier und füllt unser Anfrageformular aus oder ruft uns einfach an unter 02309 | 77185!
Wir erklären Euch gern alles!

 

Weitere Schulungen:

IPAF Kategorie 1a

IPAF Kategorie 1b

IPAF Kategorie 3a

IPAF Kategorie 3b

IPAF Einweiser

IPAF Führungskräfte

PSA gegen Absturz

Gabelstapler | Flurförderzeuge

Teleskopstapler

Erdbaumaschinen

mobile Krane

Ladungssicherung

Anschlagen von Lasten