Jährliche Sicherheitsunterweisung für Hallenkrane

Jährliche Sicherheitsunterweisung für Hallenkrane

Ganz bequem: die jährliche Sicherheitsunterweisung als E-learning-Variante!

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Beschreibung

Jährliche Sicherheitsunterweisung Hallenkrane

DGUV-konforme Unterweisung für Brücken-, Portal- & Säulenschwenkkrane

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Hallenkrane ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtunterweisung für alle Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane oder Wandschwenkkrane bedienen. Sie dient der Auffrischung sicherheitsrelevanter Kenntnisse, der Anpassung an veränderte Arbeitsbedingungen und der Vermeidung von Unfällen im Hallen- und Produktionsbetrieb.

Die Unterweisung ist DGUV-konform, praxisnah aufgebaut und ergänzt die vorhandene Kranführer-Ausbildung (Kranschein).

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Ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung für Hallenkrane Pflicht?

Ja.
Unabhängig davon, ob bereits ein Kranschein für Hallenkrane vorliegt, müssen Kranführer mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die Verpflichtung ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1, die eine regelmäßige Unterweisung für alle sicherheitsrelevanten Tätigkeiten fordert.

→ Der Kranschein läuft nicht ab – die Sicherheitsunterweisung ist dennoch jährlich verpflichtend.

 

Rechtliche Grundlagen der jährlichen Hallenkran-Unterweisung

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Hallenkrane erfolgt auf Basis folgender Regelwerke:

  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV Vorschrift 52 – Krane
  • DGUV Grundsatz 309-003 – Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
  • DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln (Kapitel Krane)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Unterweisung entspricht dem anerkannten Stand der Prävention und ist bei BG-Prüfungen, Behördenkontrollen und internen Audits voll anerkannt.

 

Zielgruppe – Wer muss jährlich unterwiesen werden?

Die jährliche Sicherheitsunterweisung richtet sich an:

  • Kranführer von Brückenkranen
  • Bediener von Portalkranen
  • Bediener von Säulenschwenkkranen
  • Bediener von Wandschwenkkranen
  • Produktions- und Fertigungspersonal
  • Instandhaltungs- und Werkstattmitarbeiter
  • Industrie- und Logistikbetriebe
  • Kommunale Betriebe

→ Auch langjährig erfahrene Kranführer sind zur jährlichen Unterweisung verpflichtet.

 

Inhalte der jährlichen Sicherheitsunterweisung für Hallenkrane

Die Unterweisung ist praxis- und tätigkeitsbezogen aufgebaut und berücksichtigt die konkreten Einsatzbedingungen im Betrieb.

Theoretische Inhalte

  • Rechtliche Pflichten von Unternehmern, Kranführern und Aufsichtspersonen
  • Typische Unfallursachen im Hallen- und Produktionsbetrieb
  • Aufbau und Funktionsweise von Hallenkranen
  • Tragfähigkeit, Lastschwerpunkte und Lastverteilung
  • Gefahrenbereiche unter schwebenden Lasten
  • Zusammenarbeit zwischen Kranführer, Anschläger und Einweiser
  • Anschlagmittel: Auswahl, Ablegereife und Einsatzgrenzen
  • Verkehrs- und Sicherheitsregeln im Hallenbetrieb
  • tägliche Sicht- und Funktionskontrollen
  • Verhalten bei Störungen, Mängeln und Notfällen

Praxisbezogene Inhalte

  • Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen aus dem Betrieb
  • sichere Arbeitsabläufe im Produktionsalltag
  • korrektes Positionieren und Absetzen von Lasten
  • Kommunikation und Handzeichen
  • Anpassung an neue Arbeitsmittel oder veränderte Prozesse

→ Der Fokus liegt auf realen Gefährdungen aus dem Arbeitsalltag.

 

Dauer & Organisation

  • In der Regel 30 - 60 Minuten
  • Durchführung:
    • e-Learning
    • auf Wunsch: in unserem Schulungszentrum
    • auf Wunsch: Inhouse im Betrieb | auf der Baustelle

 

Nachweis & Dokumentation

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen Unterweisungsnachweis für Hallenkrane.

Der Nachweis dient als:

  • Dokumentation gegenüber Berufsgenossenschaften
  • Nachweis bei Behörden, Auftraggebern und Audits
  • rechtliche Absicherung für Unternehmer und Führungskräfte

 

Abgrenzung: Unterweisung vs. Kranschein

Wichtig für die Praxis:

  • → Kranschein = einmalige Grundqualifikation
  • → Jährliche Sicherheitsunterweisung = gesetzliche Pflicht
  • ⊗ Unterweisung ersetzt keine Kranführer-Ausbildung
  • ⊗ Kranschein ersetzt keine Unterweisung

→ Beides ist zwingend erforderlich.

 

Vorteile für Unternehmen

  • Erfüllung aller DGUV-Pflichten
  • Reduzierung von Unfall- und Haftungsrisiken
  • Sensibilisierung für sicherheitskritische Situationen
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Erhöhte Sicherheit im Hallen- und Produktionsbetrieb

 

Häufige Fragen zur jährlichen Hallenkran-Unterweisung (FAQ)

Ist die jährliche Sicherheitsunterweisung Pflicht?
Ja. Die DGUV schreibt eine mindestens jährliche Unterweisung zwingend vor.

Müssen auch erfahrene Kranführer teilnehmen?
Ja. Erfahrung ersetzt keine Unterweisung.

Wie lange ist der Unterweisungsnachweis gültig?
Für das jeweilige Kalenderjahr.

Was passiert bei fehlender Unterweisung?
Es drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und Probleme mit dem Versicherungsschutz.

 

Die jährliche Sicherheitsunterweisung sorgt für Rechtssicherheit, sichere Arbeitsabläufe und qualifizierte Kranführer in Eurem Betrieb.
Wir beraten euch gern und erstellen ein passendes Unterweisungskonzept.

Jetzt jährliche Sicherheitsunterweisung anfragen oder ruft uns an unter 02309 | 77185!

Ihr erreicht uns auch jederzeit per Mail!

 

Weiteres Schulungsangebot

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Schulungsablauf

Theorie:
Jeder Teilnehmer erhält von uns einen Schulungslink per E-Mail, für eine Anmeldung an der Onlineplatform.
Als einzige Voraussetzung gilt eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung mit einem PC, Tablet oder Smartphone.

Die Online-Unterweisung dauert nur etwa 30-60 Minuten.

 

Praxis:
Eine Praxis-Schulung erfolgt nicht. Die jährliche Unterweisung ist ausschließlich theoretisch.

 

Am Ende wird Euch der erfolgreiche Abschluss mittels eines Zertifikats bestätigt, welches Ihr dann zur Dokumentation Eurer Unterweisungspflicht verwendet.


Interesse an einer Schulung?
Klickt hier und füllt unser Anfrageformular aus oder ruft uns einfach an unter 02309 | 77185.
Wir erklären Euch gerne alles!

 

Weitere Schulungen:

IPAF Kategorie 1a

IPAF Kategorie 1b

IPAF Kategorie 3a

IPAF Kategorie 3b

IPAF Einweiser

IPAF Führungskräfte

PSA gegen Absturz

Gabelstapler | Flurförderzeuge

Teleskopstapler

Erdbaumaschinen

mobile Krane

Hallenkrane

Ladungssicherung

Anschlagen von Lasten