IPAF-Bedienerschulung für Arbeitsbühnen - Kategorie 1a

IPAF-Bedienerschulung für Arbeitsbühnen - Kategorie 1a

Führen Sie Ihre IPAF-Bediener-Schulung in Deutschlands führenden eLearning-Schulungszentrum durch!

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Beschreibung

IPAF Schulung 1a

Bedienerschulung für statische, vertikale Hubarbeitsbühnen

Die IPAF Schulung Kategorie 1a qualifiziert Bediener für den sicheren und fachgerechten Einsatz von statischen, vertikalen Hubarbeitsbühnen, bei denen das Gerät nur in abgesenkter Position verfahren werden kann. Dabei ist sie eine der insgesamt vier Kategorien: siehe auch Kategorie 1b, 3a oder 3b.
Die Schulung folgt den internationalen Standards der International Powered Access Federation (IPAF) und wird weltweit als Qualifikationsnachweis anerkannt. Außerdem entsprechen sie der internationalen Norm ISO 18878 für die Ausbildung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen.

IPAF-Schulungen sind insbesondere bei Industrie-, Montage- und Wartungsarbeiten sowie bei sicherheitsorientierten Auftraggebern häufig Voraussetzung.

 

Was bedeutet IPAF Kategorie 1a?

Die IPAF-Kategorie 1a umfasst:

  • statische Hubarbeitsbühnen
  • vertikale Hubbewegung
  • keine Fahrbewegung in angehobener Stellung

Typische Einsatzbeispiele:

  • fest installierte Arbeitsbühnen
  • stationäre Wartungs- und Instandhaltungsbühnen
  • Arbeitsplätze mit wiederkehrenden Höhenarbeiten

→ Bediener dürfen nur Geräte nutzen, für die sie ausdrücklich geschult sind.

 

Ist eine IPAF-Schulung 1a gesetzlich vorgeschrieben?

Nein.
In Deutschland sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV-Vorschriften rechtlich verbindlich.

Die IPAF-Schulung ist kein Gesetz, wird jedoch:

  • von vielen Auftraggebern vertraglich gefordert
  • von Industrie- und Konzernkunden vorausgesetzt
  • international als Standard anerkannt

→ DGUV ist Pflicht – IPAF ist internationaler Schulungsstandard.

 

IPAF und DGUV – rechtssichere Einordnung

Gesetzlich verbindlich:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Regel 100-500
  • DGUV Information 208-019

IPAF:

  • international standardisierte Bedienerschulung
  • ergänzt nationale Regelwerke
  • erfüllt den Stand der Technik und Prävention
  • ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberpflichten

 

Inhalte der IPAF Schulung 1a

Die IPAF-Schulung 1a besteht aus Theorie und Praxis und folgt einem weltweit einheitlichen Schulungskonzept, wobei der Theorieteil per e-Learning vorab von den Teilnehmenden absolviert wird.

Theoretische Inhalte

  • rechtliche Grundlagen und Verantwortung von Bedienern
  • Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten in der Höhe
  • Gerätekunde: Aufbau und Funktion statischer, vertikaler Arbeitsbühnen
  • Standsicherheit und Einsatzgrenzen
  • sichere Arbeitsverfahren
  • Umwelteinflüsse und Arbeitsumgebung
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Notfall- und Rettungsmaßnahmen

Praktische Inhalte

  • Geräteeinweisung
  • sichere Bedienung der Hubarbeitsbühne
  • korrektes Arbeiten in der Höhe
  • Notablass- und Rettungsübungen
  • Theorie- und Praxisprüfung

 

Abschluss & IPAF PAL Card

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden die digitale IPAF PAL Card (Powered Access Licence) für die Kategorie 1a.

Die PAL Card:

  • ist international anerkannt
  • weist die geschulte Gerätekategorie aus
  • ist digital abrufbar
  • dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern

→Die PAL Card ist kein gesetzlicher Führerschein, sondern ein anerkannter Schulungsnachweis.

 

IPAF und jährliche Sicherheitsunterweisung

Wichtig:
Eine IPAF-Schulung ersetzt nicht:

  • die jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1
  • die betriebliche Gefährdungsbeurteilung
  • die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber

Auch mit gültiger IPAF PAL Card ist eine jährliche Unterweisung verpflichtend.

 

Zielgruppe der IPAF Schulung 1a

Die Schulung richtet sich an:

  • Industrie- und Instandhaltungspersonal
  • Produktions- und Wartungsbetriebe
  • Facility Management
  • technische Dienste
  • Unternehmen mit festen Höhenarbeitsplätzen

 

Vorteile der IPAF Schulung 1a

  • international anerkannter Schulungsstandard
  • hohe Akzeptanz bei Industrie- und Großkunden
  • klare Gerätekategorisierung
  • standardisierte Schulungsqualität
  • erhöhtes Sicherheitsniveau
  • professioneller Qualifikationsnachweis

 

Häufige Fragen zur IPAF Schulung 1a (FAQ)

Für welche Arbeitsbühnen gilt Kategorie 1a?
Für statische, vertikale Hubarbeitsbühnen ohne Fahrfunktion in angehobener Stellung.

Ist IPAF in Deutschland Pflicht?
Nein. Gesetzlich bindend sind DGUV und BetrSichV.

Wie lange ist die IPAF PAL Card gültig?
Die Gültigkeit ist zeitlich begrenzt (in der Regel 5 Jahre).

Reicht IPAF allein aus?
Nein. Arbeitgeberpflichten wie Unterweisung und Beauftragung bleiben bestehen.

 

IPAF sorgt für internationale Anerkennung, hohe Sicherheitsstandards und professionelle Qualifikation beim Einsatz statischer Hubarbeitsbühnen.

Jetzt IPAF Schulung 1a anfragen oder rufen Sie uns an unter 02309 | 77185!

Sie erreichen uns auch jederzeit per Mail!

Schulungsablauf

Der Schulungsablauf

Theorie:
Anhand von Erfahrungswerten und Praxisbeispielen werden die Teilnehmer auf mögliche Risiken hingewiesen und sensibilisiert. Der Lernerfolg wird in einer Prüfung festgestellt.

Ab sofort bieten wir die IPAF-Schulung auch als E-learning-Variante an!
Um eine Schulung interessant und effizient umsetzen zu können, benötigen wir mindestens vier und maximal zehn Teilnehmer. Einzelne Teilnehmeranfragen werden in die nächstmögliche Gruppe integriert.

Hier kann der Theorieteil der Schulung mit einem Online-Zugang jederzeit von jedem Ort der Welt aus erledigt werden. So können wir Ihnen auch kurzfristige Schulungstermine bei geringer Teilnehmerzahl anbieten.

Praxis:
Nach erfolgreichem Ablegen der theoretischen Prüfung wird an dem gewünschten Hubarbeitsbühnen-Objekt eine ausführliche Schulung vorgenommen. Dort steht die sichere Abstützung, Korb- und Notablasssteuerung im Vordergrund. Hierbei gibt es immer wieder viele Beispiele aus der Praxis für die Praxis. Auch hier wird der Lernerfolg durch eine praktische Prüfung festgestellt.

Nach wiederum erfolgreicher Prüfung wird dann die persönliche PAL-Card ausgestellt, welche den Teilnehmer als geprüften Bediener befähigt.

Durchgeführt werden die Schulungen durch unser qualifiziertes Schulungspersonal, sodass sowohl die technischen als auch die sicherheitsrelevanten sowie wirtschaftlichen Aspekte im Umgang mit Hubarbeitsbühnen betrachtet werden.

Um eine Schulung interessant und effizient umsetzen zu können, benötigen wir mindestens vier und maximal zehn Teilnehmer. Einzelne Teilnehmeranfragen werden in die nächstmögliche Gruppe integriert.

Nach erfolgreich absolvierter Schulung erhalten die Teilnehmer einen Sicherheitsleitfaden, eine persönliche PAL**-Card mit Logbuch zur Auflistung der Erfahrungen und ein Schulungszertifikat. Durch die national und international anerkannte PAL-Card erhalten Sie die Rechtssicherheit der BGG 966 (BG-Grundsatz 966) und der ISO 18878:2004. Sie besitzt eine Gültigkeit von 5 Jahren.

**Powered Access Licence



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