Jährliche Sicherheitsunterweisung für das Anschlagen von Lasten

Jährliche Sicherheitsunterweisung für das Anschlagen von Lasten

Ganz bequem: die jährliche Sicherheitsunterweisung als E-learning-Variante!

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Beschreibung

Jährliche Sicherheitsunterweisung Anschlagen von Lasten

DGUV-konforme Unterweisung für Anschläger & Kranarbeiten

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für das Anschlagen von Lasten ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtunterweisung für alle Personen, die Lasten an Kranen anschlagen, führen oder sichern. Sie dient der Auffrischung sicherheitsrelevanter Kenntnisse, der Anpassung an veränderte Arbeitsbedingungen und der Vermeidung schwerer Unfälle im Kran- und Hebebetrieb.

Die Unterweisung ist DGUV-konform, praxisnah aufgebaut und ergänzt vorhandene Qualifikationen wie Kranschein oder Anschläger-Schulung.

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Ist eine jährliche Unterweisung für Anschläger Pflicht?

Ja.
Sobald Mitarbeitende Lasten anschlagen oder im Gefahrenbereich von Kranarbeiten tätig sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Die Verpflichtung ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 sowie aus den speziellen Regelungen für den Kranbetrieb.

→ Eine einmalige Anschläger-Schulung reicht nicht aus – die Sicherheitsunterweisung ist jährlich verpflichtend.

 

Rechtliche Grundlagen der jährlichen Unterweisung „Anschlagen von Lasten“

Die jährliche Sicherheitsunterweisung erfolgt auf Basis folgender Regelwerke:

  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV Vorschrift 52 – Krane
  • DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln (Kapitel Krane)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Unterweisung entspricht dem anerkannten Stand der Prävention und ist bei BG-Prüfungen, Baustellenkontrollen und Audits voll anerkannt.

 

Zielgruppe – Wer muss jährlich unterwiesen werden?

Die jährliche Sicherheitsunterweisung richtet sich an:

  • Anschläger von Lasten
  • Kranführer (ergänzend zur Kranführer-Unterweisung)
  • Bau- und Montagepersonal
  • Industrie- und Instandhaltungsmitarbeiter
  • Logistik- und Umschlagsbetriebe
  • Hallen-, Stahl- und Anlagenbauer
  • Kommunale Betriebe

→ Anschläger und Kranführer tragen gemeinsam Verantwortung für einen sicheren Kranbetrieb.

 

Inhalte der jährlichen Sicherheitsunterweisung Anschlagen von Lasten

Die Unterweisung ist praxis- und tätigkeitsbezogen aufgebaut und berücksichtigt die konkreten Einsatzbedingungen im Betrieb.

Theoretische Inhalte

  • Rechtliche Pflichten von Unternehmern, Anschlägern und Kranführern
  • Aufgaben und Verantwortung des Anschlägers
  • Typische Unfallursachen beim Anschlagen von Lasten
  • Auswahl geeigneter Anschlagmittel
  • Tragfähigkeit, Anschlagarten und Neigungswinkel
  • Lastschwerpunkte und Lastverteilung
  • Ablegereife, Prüfung und Kennzeichnung von Anschlagmitteln
  • Gefahrenbereiche unter schwebenden Lasten
  • Kommunikation zwischen Anschläger, Kranführer und Einweiser
  • Handzeichen und Verständigung
  • Verhalten bei Störungen, Mängeln und Notfällen

Praxisbezogene Inhalte

  • Beurteilung realer Lasten und Anschlagsituationen
  • Auswahl geeigneter Anschlagmittel in der Praxis
  • korrektes Anschlagen unterschiedlicher Lasten
  • sichere Führung von Lasten
  • Analyse von Unfällen und Beinaheunfällen aus dem Betrieb

→ Der Schwerpunkt liegt auf realen Gefährdungen aus dem Arbeitsalltag.

 

Dauer & Organisation

  • In der Regel 30 - 60 Minuten
  • Durchführung:
    • e-Learning
    • auf Wunsch: in unserem Schulungszentrum
    • auf Wunsch: Inhouse im Betrieb | auf der Baustelle

 

Nachweis & Dokumentation

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen Unterweisungsnachweis für das Anschlagen von Lasten.

Der Nachweis dient als:

  • Dokumentation gegenüber Berufsgenossenschaften
  • Nachweis bei Behörden, Auftraggebern und Audits
  • rechtliche Absicherung für Unternehmer und Führungskräfte

 

Abgrenzung: Unterweisung vs. Qualifikation

Wichtig für die Praxis:

  • Anschläger-Ausbildung / Qualifikation = Grundkenntnisse
  • → Jährliche Sicherheitsunterweisung = gesetzliche Pflicht
  • ⊗ Unterweisung ersetzt keine Ausbildung
  • ⊗ Ausbildung ersetzt keine Unterweisung

Beides ist zwingend erforderlich.

Vorteile für Unternehmen

  • Erfüllung aller DGUV-Pflichten
  • Reduzierung von Unfall- und Haftungsrisiken
  • Sensibilisierung für sicherheitskritische Hebevorgänge
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Höhere Sicherheit im Kran- und Hebebetrieb

 

Häufige Fragen zur jährlichen Unterweisung „Anschlagen von Lasten“ (FAQ)

Ist die jährliche Sicherheitsunterweisung Pflicht?
Ja. Die DGUV schreibt eine regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung zwingend vor.

Müssen auch erfahrene Anschläger teilnehmen?
Ja. Erfahrung ersetzt keine Unterweisung.

Wie lange ist der Unterweisungsnachweis gültig?
Für das jeweilige Kalenderjahr.

Reicht ein Kranschein aus?
Nein. Der Kranschein ersetzt nicht die separate Unterweisung für Anschläger.

 

Die jährliche Sicherheitsunterweisung sorgt für Rechtssicherheit, sichere Kranarbeiten und klar geregelte Verantwortlichkeiten in Euem Betrieb.
Wir beraten euch gern und erstellen ein passendes Unterweisungskonzept.

Jetzt jährliche Sicherheitsunterweisung anfragen oder ruft uns an unter 02309 | 77185!

Ihr erreicht uns auch jederzeit per Mail!

 

Weiteres Schulungsangebot

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Schulungsablauf

Theorie:
Jeder Teilnehmer erhält von uns einen Schulungslink per E-Mail, für eine Anmeldung an der Onlineplatform.
Als einzige Voraussetzung gilt eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung mit einem PC, Tablet oder Smartphone.

Die Online-Unterweisung dauert nur etwa 30-60 Minuten.

 

Praxis:
Eine Praxis-Schulung erfolgt nicht. Die jährliche Unterweisung ist ausschließlich theoretisch.

 

Am Ende wird Euch der erfolgreiche Abschluss mittels eines Zertifikats bestätigt, welches Ihr dann zur Dokumentation Eurer Unterweisungspflicht verwendet.


Interesse an einer Schulung?
Klickt hier und füllt unser Anfrageformular aus oder ruft uns einfach an unter 02309 | 77185.
Wir erklären Euch gerne alles!

 

Weitere Schulungen:

IPAF Kategorie 1a

IPAF Kategorie 1b

IPAF Kategorie 3a

IPAF Kategorie 3b

IPAF Einweiser

IPAF Führungskräfte

PSA gegen Absturz

Gabelstapler | Flurförderzeuge

Teleskopstapler

Erdbaumaschinen

mobile Krane

Hallenkrane

Ladungssicherung

Anschlagen von Lasten