Jährliche Sicherheitsunterweisung für Erdbaumaschinen

Jährliche Sicherheitsunterweisung für Erdbaumaschinen

Ganz bequem: die jährliche Sicherheitsunterweisung als E-learning-Variante!

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Beschreibung

Jährliche Sicherheitsunterweisung Erdbaumaschinen

DGUV-konforme Unterweisung für Bagger- & Radladerfahrer

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Erdbaumaschinen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtunterweisung für alle Personen, die Bagger, Radlader oder vergleichbare Erdbaumaschinen bedienen. Sie dient der Auffrischung sicherheitsrelevanter Kenntnisse, der Anpassung an wechselnde Baustellen- und Einsatzbedingungen sowie der Reduzierung von Unfall- und Haftungsrisiken.

Die Unterweisung ist DGUV-konform, praxisnah aufgebaut und ergänzt die vorhandene Grundausbildung | den Befähigungsnachweis für Erdbaumaschinen.

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Ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung für Bagger & Radlader Pflicht?

Ja.
Unabhängig davon, ob ein Bagger- oder Radladerschein vorliegt, müssen Maschinenführer mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die Verpflichtung ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1, die eine regelmäßige Unterweisung für alle sicherheitsrelevanten Tätigkeiten fordert.

→ Der Befähigungsnachweis läuft nicht ab – die Sicherheitsunterweisung ist dennoch jährlich verpflichtend.

 

Rechtliche Grundlagen der jährlichen Unterweisung für Erdbaumaschinen

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Erdbaumaschinen erfolgt auf Basis folgender Regelwerke:

  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV Grundsatz 301-005 – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Erdbaumaschinen
  • DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln (Kapitel Erdbaumaschinen)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

→ Die Unterweisung entspricht dem anerkannten Stand der Prävention und ist bei BG-Prüfungen, Baustellenkontrollen und Audits voll anerkannt.

 

Zielgruppe – Wer muss jährlich unterwiesen werden?

Die jährliche Sicherheitsunterweisung richtet sich an:

  • Fahrer von Hydraulikbaggern (Ketten- & Mobilbagger)
  • Fahrer von Radladern
  • Bau- und Tiefbauunternehmen
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Abbruch- und Recyclingbetriebe
  • Industrie- und Handwerksunternehmen
  • Kommunale Betriebe & Bauhöfe

→ Auch langjährig erfahrene Maschinenführer sind zur jährlichen Unterweisung verpflichtet.

 

Inhalte der jährlichen Sicherheitsunterweisung für Erdbaumaschinen

Die Unterweisung ist praxis- und tätigkeitsbezogen aufgebaut und wird an die konkreten Einsatzbedingungen auf Baustellen und Betriebsgeländen angepasst.

Theoretische Inhalte

  • Rechtliche Pflichten von Unternehmern und Maschinenführern
  • Typische Unfallursachen beim Einsatz von Baggern und Radladern
  • Standsicherheit, Kippgefahren und Bodenverhältnisse
  • Arbeiten im Gefahrenbereich (Personen im Schwenk- und Arbeitsradius)
  • Verkehrswege und Baustellenorganisation
  • Einsatz von Anbaugeräten
  • Sichtverhältnisse und Einweiser
  • tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen
  • Verhalten bei Mängeln, Störungen und Notfällen
  • Analyse realer Unfälle und Beinaheunfälle
  • sichere Arbeitsabläufe im Baustellenalltag
  • korrektes Abstellen und Sichern der Maschine
  • Besonderheiten bei wechselnden Einsatzorten
  • Anpassungen bei neuen Maschinen oder Arbeitsverfahren

→ Der Fokus liegt auf realen Gefährdungen aus dem täglichen Baustellenbetrieb.

 

Dauer & Organisation

  • In der Regel 30 - 60 Minuten
  • Durchführung:
    • e-Learning
    • auf Wunsch: in unserem Schulungszentrum
    • auf Wunsch: Inhouse im Betrieb | auf der Baustelle

 

Nachweis & Dokumentation

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen Unterweisungsnachweis für Erdbaumaschinen (Bagger | Radlader).

Der Nachweis dient als:

  • Dokumentation gegenüber Berufsgenossenschaften
  • Nachweis bei Behörden, Auftraggebern und Baustellenkontrollen
  • rechtliche Absicherung für Unternehmer und Führungskräfte

 

Abgrenzung: Unterweisung vs. Befähigungsnachweis

Wichtig für die Praxis:

  • Bagger- | Radladerschein = einmalige Grundausbildung
  • → Jährliche Sicherheitsunterweisung = gesetzliche Pflicht
  • ⊗ Unterweisung ersetzt keine Ausbildung
  • ⊗ Ausbildung ersetzt keine Unterweisung

→ Beides ist erforderlich.

 

Vorteile für Unternehmen

  • Erfüllung aller DGUV-Pflichten
  • Reduzierung von Unfall- und Haftungsrisiken
  • Sensibilisierung für typische Baustellengefahren
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Höhere Sicherheit und Effizienz im Baustellenbetrieb

 

Häufige Fragen zur jährlichen Unterweisung für Erdbaumaschinen (FAQ)

Ist die jährliche Sicherheitsunterweisung Pflicht?
Ja. Die DGUV schreibt eine mindestens jährliche Unterweisung zwingend vor.

Müssen auch erfahrene Maschinenführer teilnehmen?
Ja. Erfahrung ersetzt keine Unterweisung.

Wie lange ist der Unterweisungsnachweis gültig?
Für das jeweilige Kalenderjahr.

Was passiert bei fehlender Unterweisung?
Es drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und Probleme mit dem Versicherungsschutz.

Jetzt jährliche Sicherheitsunterweisung für Erdbaumaschinen anfragen

 

Die jählriche Sicherheitsunterweisung für Erdbaumaschinen sorgt für Rechtssicherheit, sichere Baustellen und geschulte Maschinenführer in Eurem Betrieb.
Wir beraten Euch gern und erstellen ein passendes Unterweisungskonzept.

 

Jetzt jährliche Sicherheitsunterweisung anfragen oder ruft uns an unter 02309 | 77185!

Ihr erreichen uns auch jederzeit per Mail!

 

Weiteres Schulungsangebot

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Schulungsablauf

Theorie:
Jeder Teilnehmer erhält von uns einen Schulungslink per E-Mail, für eine Anmeldung an der Onlineplatform.
Als einzige Voraussetzung gilt eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung mit einem PC, Tablet oder Smartphone.

Die Online-Unterweisung dauert nur etwa 30-60 Minuten.

 

Praxis:
Eine Praxis-Schulung erfolgt nicht. Die jährliche Unterweisung ist ausschließlich theoretisch.

 

Am Ende wird der erfolgreiche Abschluss mittels Zertifikat bestätigt, welches Ihr zur Dokumentation Eurer Unterweisungspflicht verwendet.


Interesse an einer Schulung?
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Wir erklären Euch gern alles!

 

Weitere Schulungen:

IPAF Kategorie 1a

IPAF Kategorie 1b

IPAF Kategorie 3a

IPAF Kategorie 3b

IPAF Einweiser

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